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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,6472
OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03.OVG (https://dejure.org/2003,6472)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.11.2003 - 6 A 10631/03.OVG (https://dejure.org/2003,6472)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 2003 - 6 A 10631/03.OVG (https://dejure.org/2003,6472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz einer Grundstückseigentümerin gegen wiederholte Heranziehung zu Ausbaubeiträgen; Abwälzung der jährlichen Investitionsaufwendungen für gemeindliche Verkehrsanlagen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke; Regelungsbefugnis des Landesgesetzgebers ...

  • archive.org PDF
  • Judicialis

    KAG § 7 Abs. 5; ; KAG § 10; ; KAG § 10 Abs. 1; ; KAG § 10 Abs. 1 S. 1; ; KAG § 10 Abs. 2; ; KAG § 10 Abs. 2 S. 2; ; KAG § 10 Abs. 3; ; KAG § 10 Abs. 3 S. 1; ; KAG § 10 Abs. 6; ; KA... G § 10 Abs. 6 S. 2; ; KAG § 10 Abs. 7; ; KAG § 10 Abs. 7 S. 1; ; KAG § 10 Abs. 10

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03
    Der Senat hält an den im Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - (NVwZ-RR 2003, 591) aufgestellten Anforderungen an die Bildung einer Abrechnungseinheit i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 1 KAG fest.

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - (veröffentlicht in ESOVGRP und NVwZ-RR 2003, 591) ausgeführt: .

    Was zunächst den "räumlichen Zusammenhang" im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG, angeht, hat der Senat in seinem Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - (a.a.O.) ausgeführt:.

    Die Voraussetzungen eines funktionalen Zusammenhangs hat der Senat in seinem Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - (a.a.O.) dahingehend zusammengefasst, dass eine zulässigerweise gebildete Abrechnungseinheit aus einem Straßensystem besteht, das durch Verkehrsanlagen mit stärkerer Verkehrsbedeutung zu einer Einheit zusammengefasst wird.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. das bereits mehrfach erwähnte Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - a.a.O.) können nur solche Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammen gefasst werden, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen, also Anbaubestimmung haben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03
    Demgegenüber ist ein funktionaler Zusammenhang schon bei einem System von Verkehrsanlagen anzunehmen, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke und Betriebe einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln (vgl. Urteil des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]).

    Der Senat hält deshalb daran fest, dass ein funktional zusammenhängendes Straßensystem aus Verkehrsanlagen besteht, die durch Straßen mit stärkerer Verkehrsbedeutung zu einer Einheit zusammengefasst werden (vgl. Urteil des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03
    Ein solcher darf zunächst nicht mit "funktionaler Abhängigkeit" gleich gesetzt werden, wie sie das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 25. Februar 1994, BVerwGE 95, 176 ff. = NVwZ 1994, 913 ff.) für das Vorliegen einer Erschließungseinheit voraussetzt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03
    Auch insoweit hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02.OVG -, NVwZ-RR 2003, 380; veröffentlicht in ESOVGRP), dass die Unwirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung nicht zur Gesamtnichtigkeit der Satzung führt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 19. März 1982 - 8 C 35, 37 und 38.81 -).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03
    Obwohl es einen einheitlichen bundesverfassungsrechtlichen Begriff des Beitrags nicht gibt, ist der kommunale Beitrag nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Mai 1959, BVerfGE 9, 291 [297]) durch den Gesichtspunkt der Gegenleistung gekennzeichnet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03
    Nur wenn die übrigen Satzungsregelungen ohne die beanstandete vom Satzungsgeber nicht getroffen worden wären oder aber durch die Beanstandung bedeutungslos würden, ist die Satzung insgesamt nichtig (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 9. März 1995 - 6 A 12513/94.OVG - und vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.1992 - 6 A 11877/91

    Rückwirkung einer Abgabensatzung; Festsetzungsfrist

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03
    Zum einen wurden diese Änderungssatzungen zum 6. Januar 1999 rückwirkend in Kraft gesetzt, was innerhalb der zeitlichen Grenze einer zulässigen Rückwirkung liegt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 12. Juni 1992, AS 24, 19, NVwZ-RR 1993, 328) und den Zeitpunkt der Entstehung der endgültigen Beitragspflicht für das Jahr 1999 am 31. Dezember 1999 sowie des Erlasses des Vorausleistungsbescheids für das Jahr 2000 (8. Dezember 2000) erfasst.
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Diese Straße mit Bündelungsfunktion müsse innerhalb der Abrechnungseinheit liegen und zum Anbau bestimmt sein (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2003 - 6 A 10631/03.OVG -, juris, "Saarburg-Urteil").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Senats vom 25. November 2003 - 6 A 10631/03.OVG - zur Abrechnungseinheit vor der Einführung des § 10a KAG hinweist, fehlt es ungeachtet der geänderten Rechtslage an einer Übertragbarkeit auf die vorliegende Fallgestaltung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Ein Sondervorteil für die Grundstücke in der Abrechnungseinheit entstand nicht allein durch das Vorhalten eines - räumlich oder funktional nicht zusammenhängenden - Straßensystems (OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).

    Vielmehr war ein funktionaler Zusammenhang (schon) bei einem System von Verkehrsanlagen anzunehmen, das für sich genommen die Zufahrt zu dem übrigen Straßennetz bot, indem sämtliche Straßen in der Abrechnungseinheit auf eine bzw. mehrere die Verkehrsströme bündelnde(n) Verkehrsanlage(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen waren (OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03, ESOVGRP).

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Im Wortlaut des § 7a Abs. 1 ThürKAG kommt die gesetzgeberische Absicht zum Ausdruck, wiederkehrende Beiträge als Gegenleistung für den besonderen Vorteil zu erheben, der sich aus der Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu einer zusammengefassten Einheit von mehreren Verkehrsanlagen ergibt (vgl. zum dortigen Landesrecht OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 25.11.2003, 6 A 10631/03, zitiert nach Juris).

    Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt, wenn der Zugang zu dem sonstigen Verkehrsnetz in eine oder mehrere gleiche Richtungen nicht lediglich durch eine Straße mit Bündelungsfunktion, sondern durch mehrere Verkehrsanlagen dieser Art vermittelt werde (OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 18.03.2003, 6 C 10580/02, NVwZ-RR 2003, 591; Urteil vom 25.11.2003, 6 A 10631/03, zitiert nach Juris).

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    In einem weiteren Urteil ("Saarburg-Urteil" vom 25.11.2003 - 6 A 10631/03.OVG -) präzisierte das OVG Rheinland-Pfalz den räumlich-funktionalen Zusammenhang schon in den Leitsätzen wie folgt:.
  • VG Neustadt, 24.03.2004 - 1 K 3378/03

    Stadt Hornbach darf Vorausleistungen verlangen

    Die von der Beklagten für den gesamten Innenbereich der Stadt H......... gebildete Abrechnungseinheit ist mit Blick auf die einschlägige Rechtspre-chung (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. November 2003 6 A 10631/03.OVG und Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG -) rech-tens.

    Diese Größenordnung entspricht den vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. November 2003 (a.a.O.) akzeptierten Größenverhältnissen, wonach selbst bei einer Einwohnerzahl von 2.100 insoweit an dem räumlichen Zusammenhang der zusammengefassten Verkehrsanlagen nichts zu beanstanden sei.

    Die B 424 ist im Verlauf ihrer ausgewiesenen Ortsdurchfahrt zum Anbau bestimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. November 2003 , a.a.O.) und somit zu Recht in die Abrechnungseinheit einbezogen worden.

    Die grundsätz-liche Einbeziehungsfähigkeit wurde bereits mehrfach in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz anerkannt (vgl. z.B. Urteil vom 23. November 2003 6 A 10631/03.OVG - Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - und Urteil vom 22. September 1998 - 6 A 10793/98.OVG -).

  • VG Neustadt, 24.03.2004 - 1 K 3381/03

    Stadt Hornbach darf Vorausleistungen verlangen

    Die von der Beklagten für den gesamten Innenbereich der Stadt H......... gebildete Abrechnungseinheit ist mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. November 2003 6 A 10631/03.OVG und Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG -) rechtens.

    Diese Größenordnung entspricht den vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. November 2003 (a.a.O.) akzeptierten Größenverhältnissen, wonach selbst bei einer Einwohnerzahl von 2.100 insoweit an dem räumlichen Zusammenhang der zusammengefassten Verkehrsanlagen nichts zu beanstanden sei.

    Die B 424 ist im Verlauf ihrer ausgewiesenen Ortsdurchfahrt zum Anbau bestimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. November 2003 , a.a.O.) und somit zu Recht in die Abrechnungseinheit einbezogen worden.

    Die grundsätzliche Einbeziehungsfähigkeit wurde bereits mehrfach in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz anerkannt (vgl. z.B. Urteil vom 23. November 2003 6 A 10631/03.OVG - Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - und Urteil vom 22. September 1998 - 6 A 10793/98.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP) waren regelmäßig nicht gemeindeweit erfüllt, so dass die meisten Gemeinden auf Einmalbeiträge verwiesen gewesen wären, wenn nicht im gesamten Gemeindegebiet Abrechnungseinheiten gebildet werden konnten.

    Dabei war von maßgebender Bedeutung, dass der Stadtteil M... nur über eine einzige Straße, die Abzweigung von der O...-Allee, erreichbar ist und damit selbst nach den strengen Kriterien des bisherigen Ausbaubeitragsrechts die Voraussetzungen eines räumlichen und funktionalen Zusammenhangs der Verkehrsanlagen erfüllte (vgl. OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04

    Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen

    Die von der Beklagten gebildete Abrechnungseinheit besteht im Übrigen - was das Verwaltungsgericht bereits deutlich gemacht hat - aus einem System von Verkehrsanlagen, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln; ein solches System wird durch Straßen mit stärkerer Verkehrsbedeutung zu einer Einheit zusammengefasst, welche ihrerseits die Verbindung zum übrigen Straßennetz herstellen (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - a.a.O. und vom 25. November 2003 - 6 A 10631/03.OVG -, beide veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage des § 10 Abs

    3 a) Die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175 - KAG a.F. -) hält nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP) der verfassungsrechtlichen Überprüfung stand.

    Ein Sondervorteil für die Grundstücke in der Abrechnungseinheit entsteht durch das Vorhalten eines räumlich und funktional zusammenhängenden Straßensystems (OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).

    Der beitragsrechtlich erforderliche Vorteil ist danach bei einem System von Verkehrsanlagen anzunehmen, das für sich genommen die Zufahrt zu dem übrigen Straßennetz bietet, indem sämtliche Straßen in der Abrechnungseinheit auf eine bzw. mehrere die Verkehrsströme bündelnde(n) Verkehrsanlage(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind (OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03, ESOVGRP).

  • VG Trier, 14.01.2004 - 2 K 1291/03
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04

    Straßenbaubeitrag bei Maßnahmen, die nur teilweise in der Straßenbaulast der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

  • VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für Straßenausbau in Staudernheim rechtswidrig

  • VG Meiningen, 07.03.2012 - 1 E 41/12

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Satzung über wiederkehrende

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03

    Plananhang und textliche Festsetzung einer Satzung über wiederkehrende Beiträge

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 276/05

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines

  • VG Neustadt, 20.01.2016 - 1 K 649/15

    Ausbaubeitragsrecht: Keine unterschiedlichen Beitragssätze; rückwirkende

  • VG Weimar, 23.04.2009 - 1 K 1161/07

    Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

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